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Security & Datensicherung5 Min. Lesezeit

Der Notfallplan, der auf eine Seite passt

Der beste Notfallplan ist der, den im Ernstfall jemand liest. Ein Ordner mit achtzig Seiten wird nicht gelesen. Ein Blatt an der Pinnwand schon.

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Das Wichtigste in Kürze

Ein brauchbarer Plan beantwortet fünf Fragen: Wer entscheidet? Wen ruft man an? Was wird sofort getrennt? Wie arbeitet der Betrieb ohne Systeme weiter? Wer informiert Kunden und Behörden? Alles darüber hinaus gehört in ein Handbuch, nicht auf das Blatt.

Warum Umfang schadet

Notfallpläne entstehen oft im Rahmen einer Zertifizierung und geraten entsprechend ausführlich. Sie beschreiben Szenarien, Zuständigkeiten und Meldeketten über viele Seiten – korrekt und im Ernstfall unbrauchbar.

Im Ernstfall herrscht Zeitdruck, oft ist es abends oder am Wochenende, und die Person vor Ort ist nicht die, die den Plan geschrieben hat. Was dann zählt, sind Telefonnummern und die ersten drei Handgriffe.

Wir empfehlen deshalb zwei Dokumente: ein Blatt für die ersten dreissig Minuten und ein Handbuch für alles Weitere. Nur das Blatt wird gedruckt und aufgehängt.

Was auf das Blatt gehört

  • Wer entscheidet. Eine Person mit Namen und Stellvertretung. Im Notfall braucht es keine Kommission.
  • Telefonnummern. IT-Betreuung, Geschäftsleitung, Versicherung, Internetanbieter – mit Nummern, die auch ohne Firmenverzeichnis funktionieren.
  • Erste Handgriffe. Bei Verdacht auf Verschlüsselung: betroffene Geräte vom Netz trennen, nicht ausschalten. Ausschalten vernichtet Spuren, die für die Aufklärung wichtig sind.
  • Notbetrieb. Wie wird gearbeitet, wenn nichts läuft? Welche Aufträge müssen trotzdem raus, was kann warten, wo liegen Papierlisten?
  • Meldepflichten. Wer informiert Kunden, wer die Datenschutzstelle, wer die Versicherung – und in welcher Frist.

Mehr passt nicht auf eine Seite, und mehr braucht es in den ersten dreissig Minuten auch nicht.

Der Punkt, den fast alle vergessen

Der Plan liegt als Datei auf dem Server. Der Server ist der, der gerade ausgefallen ist.

Deshalb: ausdrucken. Ein Exemplar bei der Geschäftsleitung, eines am Empfang, eines zu Hause bei der Person, die im Ernstfall entscheidet. Zusätzlich eine Kopie beim IT-Betreuer.

Dasselbe gilt für Zugangsdaten zu externen Diensten. Wenn der Passwortspeicher im Netzwerk liegt, das gerade verschlüsselt ist, hilft er nicht. Ein versiegelter Umschlag im Tresor ist altmodisch und funktioniert.

Einmal durchspielen ersetzt zehn Seiten Text

Eine Stunde reicht: Alle Beteiligten sitzen zusammen, jemand liest ein Szenario vor, und der Reihe nach sagt jede Person, was sie in den ersten dreissig Minuten tun würde.

Was dabei regelmässig auffällt: Eine Nummer stimmt nicht mehr, die Stellvertretung weiss nichts von ihrer Rolle, und niemand weiss, wo der Hauptschalter für das Netzwerk sitzt. Das sind genau die Dinge, die im Ernstfall Stunden kosten.

Wir machen diese Übung mit Kunden auf Wunsch und moderieren sie. Sie braucht keine Vorbereitung ausser dem Termin.

Was der Notfallplan nicht leisten kann

Er ersetzt keine funktionierende Sicherung und keine geordneten Berechtigungen. Er sorgt nur dafür, dass in der ersten Stunde niemand improvisieren muss.

Umgekehrt gilt: Die beste Sicherung nützt wenig, wenn im Ernstfall niemand weiss, wen er anrufen soll, und stattdessen zwei Stunden lang selbst probiert.

Beides gehört zusammen, und beides ist mit überschaubarem Aufwand zu haben.

Zum ThemaDieser Beitrag gehört zum Cluster Security & Datensicherung. Vollständig behandeln wir das Thema hier: Cyber Security · Datensicherung

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Häufige Fragen

Wie oft muss der Plan aktualisiert werden?

Einmal jährlich und immer dann, wenn sich eine Nummer, eine Zuständigkeit oder ein wesentliches System ändert. Die jährliche Durchsicht dauert zwanzig Minuten.

Sollen wir bei einem Angriff die Polizei einschalten?

Eine Anzeige ist in der Schweiz möglich und für die Versicherung oft hilfreich. Die Entscheidung liegt bei Ihnen; wichtig ist, dass Sie Spuren nicht vorher vernichten – Geräte trennen statt ausschalten.

Wer muss über einen Datenverlust informiert werden?

Das hängt davon ab, welche Daten betroffen sind. Bei Personendaten kann eine Meldepflicht bestehen; die Beurteilung gehört in juristische Hände. Wir sind keine Anwälte und sagen das offen – der Plan hält deshalb fest, wen Sie in diesem Fall anrufen.

Wissen Sie, ob Ihre Daten zurückkommen?

Eine Prüfung der Wiederherstellung dauert wenige Stunden und beantwortet die einzige Frage, die zählt.

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