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Cloud & Microsoft 3656 Min. Lesezeit

Cloud und Datenschutz: wo Ihre Daten liegen und was das Schweizer Gesetz verlangt

Die Frage nach dem Serverstandort ist die erste, die in Cloud-Gesprächen kommt. Sie ist berechtigt – und sie ist nicht die wichtigste.

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Das Wichtigste in Kürze

Wichtiger als der Standort ist, dass Sie wissen, welche Daten Sie wem anvertrauen, dass ein Auftragsbearbeitungsvertrag vorliegt und dass Ihr Bearbeitungsverzeichnis stimmt. Der Standort Schweiz ist bei mehreren Anbietern wählbar und für besonders schützenswerte Daten sinnvoll, ersetzt aber keine der drei Grundlagen. Wir sind keine Anwälte; für die rechtliche Beurteilung ziehen Sie bitte eine Fachperson bei.

Was das revidierte Datenschutzgesetz verlangt

Das seit einigen Jahren geltende Schweizer Datenschutzgesetz verlangt von Unternehmen im Kern drei Dinge, die auch KMU betreffen: ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten, Verträge mit Auftragsbearbeitern und eine Information der betroffenen Personen.

Ein Cloud-Anbieter, der Ihre Mail oder Ihre Dokumente hostet, ist ein Auftragsbearbeiter. Das bedeutet, dass ein entsprechender Vertrag bestehen muss – bei den grossen Anbietern ist er Teil der Nutzungsbedingungen und muss nicht einzeln verhandelt werden.

Das Bearbeitungsverzeichnis ist für kleine Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert, aber in der Praxis ohnehin sinnvoll: Es ist die einzige Liste, die beantwortet, welche Personendaten Sie überhaupt haben.

Wann der Standort wirklich zählt

Für gewöhnliche Geschäftsdaten ist ein Rechenzentrum in Europa unproblematisch. Der Aufwand, alles zwingend in der Schweiz zu halten, steht dem Nutzen meist nicht gegenüber.

Anders sieht es bei besonders schützenswerten Personendaten aus – Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Angaben über staatliche Massnahmen. Wer solche Daten bearbeitet, sollte den Standort bewusst wählen und dokumentieren.

Ebenfalls anders bei Berufsgeheimnisträgern. Anwaltskanzleien, Arztpraxen und Treuhandbüros unterliegen zusätzlichen Pflichten, die über das Datenschutzgesetz hinausgehen. Hier ist eine juristische Abklärung vor dem Cloud-Einsatz kein Luxus.

Mehrere Anbieter bieten inzwischen Schweizer Rechenzentren an, teils mit Aufpreis. Wo es sachlich begründet ist, ist das eine saubere Lösung.

Die praktische Liste für den Einstieg

  • Welche Daten sollen in die Cloud? Eine grobe Liste genügt: Mail, Dokumente, Buchhaltung, Personaldossiers, Kundendaten.
  • Welche davon sind Personendaten, welche besonders schützenswert?
  • Liegt für jeden eingesetzten Dienst ein Auftragsbearbeitungsvertrag vor?
  • Ist der Speicherort dokumentiert und für die betroffenen Personen einsehbar?
  • Gibt es eine Regelung, wie lange Daten aufbewahrt und wann sie gelöscht werden?

Diese fünf Punkte decken den grössten Teil dessen ab, was in einer Prüfung gefragt wird. Sie sind an einem halben Tag zusammengetragen.

Der Punkt, der öfter vergessen wird als der Standort

Wer Zugriff hat, ist praktisch bedeutsamer als wo die Daten liegen. Ein Rechenzentrum in Zürich schützt nicht davor, dass ein übernommenes Konto Zugriff auf alle Personaldossiers hat.

Deshalb gehören Berechtigungen und Zweitfaktor in jede Datenschutzbetrachtung. Sie sind der Teil, den Sie selbst in der Hand haben, während der Standort eine Auswahl beim Anbieter ist.

Wie man Berechtigungen ordnet, ohne den Betrieb zu blockieren, haben wir in einem eigenen Beitrag beschrieben.

Was bei KI-Diensten zusätzlich gilt

Werden Cloud-Dienste mit KI-Funktionen genutzt, kommt eine Frage dazu: Werden die eingegebenen Inhalte zum Training verwendet? Bei geschäftlichen Abonnements ist das in der Regel ausgeschlossen, bei kostenlosen Zugängen häufig nicht.

Das ist kein Randthema. Wer eine Offerte oder ein Personaldossier in einen frei zugänglichen Dienst kopiert, gibt Personendaten an einen Dritten weiter – unabhängig davon, wie hilfreich die Antwort war.

Eine kurze schriftliche Regel, welche Dienste erlaubt sind und welche Inhalte nicht hineingehören, löst dieses Problem für die meisten Betriebe.

Zum ThemaDieser Beitrag gehört zum Cluster Cloud & Microsoft 365. Vollständig behandeln wir das Thema hier: Cloud-Lösungen · Microsoft 365

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Häufige Fragen

Müssen unsere Daten in der Schweiz liegen?

Für die meisten Geschäftsdaten nicht. Bei besonders schützenswerten Personendaten und bei Berufsgeheimnisträgern ist der Standort ein Thema, das mit einer juristischen Fachperson geklärt gehört.

Brauchen wir als kleines Unternehmen ein Bearbeitungsverzeichnis?

Es gibt Erleichterungen für kleine Unternehmen, doch die Voraussetzungen dafür sind im Einzelfall zu prüfen. Unabhängig davon ist die Liste in der Praxis nützlich – ohne sie kann niemand sagen, welche Daten überhaupt vorhanden sind.

Können Sie uns die Datenschutzerklärung schreiben?

Nein, das ist eine juristische Arbeit und wir sind keine Anwälte. Wir liefern die technische Grundlage – welche Dienste im Einsatz sind, wo Daten liegen, wer Zugriff hat – und arbeiten mit Ihrer Rechtsberatung zusammen.

Cloud ja, aber wie weit?

Wir rechnen Ihnen beide Wege durch – mit Ihren Zahlen, nicht mit Beispielwerten.

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