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Künstliche Intelligenz6 Min. Lesezeit

KI und Datenschutz: die eine Seite Regeln, die jeder Betrieb braucht

Die Belegschaft nutzt KI-Werkzeuge längst – meistens ohne dass es jemand geregelt hätte. Ein Verbot funktioniert nicht. Eine Seite mit klaren Regeln schon.

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Das Wichtigste in Kürze

Verbote werden umgangen, weil die Werkzeuge nützlich sind. Was wirkt, ist eine kurze Regel: welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Inhalte nie hineingehören und wer im Zweifel entscheidet. Dazu ein geschäftliches Abonnement statt kostenloser Zugänge – das ist der wichtigste technische Schritt.

Warum ein Verbot nicht hilft

Wo ein Werkzeug spürbar Arbeit abnimmt, wird es benutzt. Ein Verbot verlagert die Nutzung nur auf private Geräte und private Konten – dorthin, wo der Betrieb weder Einblick noch Kontrolle hat.

Damit wird aus einem beherrschbaren Risiko ein unbeherrschbares. Der Inhalt geht trotzdem hinaus, nur weiss niemand mehr, welcher.

Sinnvoller ist der umgekehrte Weg: einen erlaubten, geschäftlich abgesicherten Zugang bereitstellen und dazu sagen, was hineingehört und was nicht.

Der wichtigste technische Schritt

Kostenlose Zugänge und geschäftliche Abonnements unterscheiden sich in einem Punkt, der alles entscheidet: ob die eingegebenen Inhalte zur Weiterentwicklung des Modells verwendet werden.

Bei geschäftlichen Abonnements ist das in der Regel ausgeschlossen und vertraglich zugesichert. Bei kostenlosen Zugängen ist es häufig erlaubt – und selbst wo nicht, fehlt die vertragliche Grundlage, die ein Auftragsbearbeitungsverhältnis braucht.

Ein geschäftliches Abonnement kostet pro Person und Monat einen überschaubaren Betrag. Gemessen an der Alternative ist das der günstigste Teil der ganzen Übung.

Die Regel, die auf eine Seite passt

  • Erlaubte Werkzeuge. Eine namentliche Liste. Was nicht darauf steht, ist nicht erlaubt – und die Liste wird auf Anfrage erweitert, nicht heimlich umgangen.
  • Was nie hineingehört. Personendaten von Mitarbeitenden und Kunden, Gesundheitsangaben, Lohndaten, Bewerbungsunterlagen, Vertragsentwürfe mit Namen, Zugangsdaten.
  • Was mit Anonymisierung geht. Ein Text lässt sich oft entpersonalisieren, bevor er hineingeht. Aus „Herr Müller aus Wollerau reklamiert" wird „ein Kunde reklamiert".
  • Die Kontrollpflicht. Jedes Ergebnis wird vor Verwendung gelesen. Was hinausgeht, verantwortet die Person, die es verschickt – nicht das Werkzeug.
  • Wer im Zweifel entscheidet. Eine Ansprechperson mit Namen. Zweifelsfälle sollen gefragt und nicht selbst entschieden werden.

Mehr braucht es für den Anfang nicht. Eine Regel, die niemand liest, wirkt schlechter als fünf Punkte, die alle kennen.

Der Punkt mit den Halluzinationen

Sprachmodelle erzeugen plausible Texte, keine geprüften Fakten. Sie erfinden Quellen, Paragraphen und Zahlen, und zwar in einem Tonfall, der Sicherheit ausstrahlt.

Das ist kein Fehler, der behoben wird, sondern eine Eigenschaft der Technik. Wer damit arbeitet, muss es wissen – und deshalb gehört die Kontrollpflicht in die Regel.

Besonders heikel sind Rechtsauskünfte, medizinische Angaben und Zahlen jeder Art. In diesen drei Bereichen prüfen wir jedes Ergebnis gegen die Quelle, ohne Ausnahme.

Was das revidierte Datenschutzgesetz dazu sagt

Das Schweizer Datenschutzgesetz kennt keine eigenen KI-Regeln, es gilt aber vollumfänglich. Wer Personendaten in ein Werkzeug eines Anbieters eingibt, gibt sie an einen Auftragsbearbeiter weiter – mit allen Pflichten, die dazugehören.

Praktisch heisst das: Vertrag prüfen, Dienst ins Bearbeitungsverzeichnis aufnehmen, Standort und Aufbewahrung klären. Dasselbe wie bei jedem anderen Cloud-Dienst.

Wir sind keine Anwälte und sagen das offen. Für die rechtliche Beurteilung Ihres konkreten Falls ziehen Sie bitte eine Fachperson bei; wir liefern die technische Grundlage dafür.

Warum die Regel besser wirkt als eine Schulung

Eine Schulung erreicht die, die kommen. Eine Regel auf einer Seite erreicht alle, weil sie beim Einführen des Werkzeugs mitgegeben wird.

Wir hängen die Regel dort auf, wo das Werkzeug genutzt wird – als kurzer Hinweis beim Zugang, nicht als Anhang zu einer Mail. Was man beim Arbeiten sieht, wirkt.

Ergänzend hilft ein offener Umgang mit Fehlern. Wer aus Angst vor Konsequenzen nicht meldet, dass er versehentlich ein Personaldossier eingegeben hat, verhindert die einzige sinnvolle Reaktion darauf.

Zum ThemaDieser Beitrag gehört zum Cluster Künstliche Intelligenz. Vollständig behandeln wir das Thema hier: KI-Beratung · KI für KMU · KI für die Verwaltung

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Häufige Fragen

Dürfen Mitarbeitende KI-Werkzeuge privat für die Arbeit nutzen?

Ohne Regelung tun sie es ohnehin. Besser ist ein bereitgestellter geschäftlicher Zugang – dann besteht kein Anreiz, auf private Konten auszuweichen.

Müssen wir Kundinnen und Kunden informieren, wenn wir KI einsetzen?

Es kommt darauf an, ob Personendaten bearbeitet werden und wie. Bei Texten, die intern entstehen und von Menschen geprüft werden, ist die Lage anders als bei einem System, das selbstständig antwortet. Die Beurteilung gehört zu Ihrer Rechtsberatung.

Welche Werkzeuge empfehlen Sie?

Das hängt von der Aufgabe ab. Entscheidend ist weniger der Anbieter als die Art des Abonnements: geschäftlich, mit Vertrag, ohne Verwendung der Eingaben zur Weiterentwicklung.

Wo lohnt sich KI in Ihrem Betrieb?

Wir schauen uns Ihre Abläufe an und sagen ehrlich, wo sich der Aufwand rechnet und wo nicht.

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