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revDSG in der Praxis: Was KMU und Gemeinden wissen müssen

Kein Juristendeutsch, sondern die praktischen Punkte, die im Alltag zählen.

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Datenschutz-Symbol für das revDSG

Ratgeber · Datenschutz

Kein Juristendeutsch, sondern die praktischen Punkte, die im Alltag zählen.

Das Wichtigste in Kürze

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) gilt seit September 2023 für alle, die Personendaten bearbeiten. Für KMU und Gemeinden bedeutet das vor allem: wissen, welche Daten man wo bearbeitet, transparent informieren (Datenschutzerklärung), Daten angemessen schützen, ein Verzeichnis der Bearbeitungen führen und Verträge mit Dienstleistern (Auftragsbearbeitung) haben. Bussen richten sich gegen verantwortliche Personen – Sorgfalt lohnt sich. Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Aktualisiert Juli 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Worum es beim revDSG geht

Das revDSG stärkt die Rechte der betroffenen Personen und verpflichtet Organisationen zu einem sorgfältigen, transparenten Umgang mit Personendaten. Es gilt unabhängig von der Unternehmensgrösse – auch kleine Betriebe und Gemeinden bearbeiten Personendaten, etwa von Kunden, Mitarbeitenden oder Bürgerinnen und Bürgern.

Die wichtigsten Pflichten im Überblick

  • Transparenz: eine verständliche Datenschutzerklärung, die informiert, welche Daten wofür bearbeitet werden.
  • Bearbeitungsverzeichnis: eine Übersicht, welche Personendaten wo und wozu bearbeitet werden (für kleinste Unternehmen teils erleichtert).
  • Datensicherheit: angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten.
  • Auftragsbearbeitung: Verträge mit Dienstleistern, die in Ihrem Auftrag Daten bearbeiten (z. B. IT- oder Cloud-Anbieter).
  • Meldepflicht: Datenschutzverletzungen mit Risiko müssen dem EDÖB gemeldet werden.
  • Auskunftsrecht: betroffene Personen können Auskunft über ihre Daten verlangen.

Typische Stolpersteine bei KMU

Häufig fehlt der Überblick, wo überall Personendaten liegen – in E-Mail, Cloud, Fachanwendungen, Excel-Listen. Oft sind Berechtigungen zu grosszügig, Verträge mit Dienstleistern fehlen, oder die Datenschutzerklärung ist veraltet. Auch beim Einsatz von KI-Werkzeugen ist Vorsicht geboten: Es muss klar sein, welche Daten dorthin fliessen.

Datenschutz und Datensicherheit gehören zusammen

Angemessener Schutz heisst in der Praxis: aktuelle Systeme, Mehr-Faktor-Anmeldung, sinnvolle Berechtigungen, Backups und geschulte Mitarbeitende. Datenschutz nach revDSG und Cyber Security lassen sich deshalb kaum trennen – wer sicher arbeitet, erfüllt einen grossen Teil der Anforderungen.

Erste Schritte für Ihre Organisation

Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Daten Sie wo bearbeiten, prüfen Sie Datenschutzerklärung und Dienstleisterverträge, räumen Sie Berechtigungen auf und sorgen Sie für sichere Systeme und Backups. Ein IT-Security-Audit deckt viele der technischen Punkte gleich mit ab. Für die rechtlichen Details ziehen Sie im Zweifel eine Fachperson bei.

Häufige Fragen

Gilt das revDSG auch für kleine Betriebe?

Ja. Es gilt für alle, die Personendaten bearbeiten – unabhängig von der Grösse. Für kleinste Unternehmen gibt es beim Bearbeitungsverzeichnis gewisse Erleichterungen.

Was ist ein Bearbeitungsverzeichnis?

Eine Übersicht, welche Personendaten Sie wo und wozu bearbeiten. Es hilft auch, den eigenen Datenumgang zu verstehen.

Brauche ich Verträge mit meinem IT-Anbieter?

Ja. Wenn ein Dienstleister in Ihrem Auftrag Daten bearbeitet, braucht es eine Auftragsbearbeitungsvereinbarung.

Hat Datenschutz mit IT-Sicherheit zu tun?

Sehr eng. Angemessener Schutz verlangt sichere Systeme, MFA, Berechtigungen und Backups – wer sicher arbeitet, erfüllt vieles bereits.

Ersetzt dieser Ratgeber eine Rechtsberatung?

Nein. Er gibt eine praxisnahe Orientierung. Für rechtliche Details im Einzelfall ziehen Sie bitte eine Fachperson bei.

Datenschutz technisch absichern

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, wie Sie die technischen revDSG-Anforderungen erfüllen – von Berechtigungen bis Backup.

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