Kein Juristendeutsch, sondern die praktischen Punkte, die im Alltag zählen.
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Ratgeber · Datenschutz
Kein Juristendeutsch, sondern die praktischen Punkte, die im Alltag zählen.
Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) gilt seit September 2023 für alle, die Personendaten bearbeiten. Für KMU und Gemeinden bedeutet das vor allem: wissen, welche Daten man wo bearbeitet, transparent informieren (Datenschutzerklärung), Daten angemessen schützen, ein Verzeichnis der Bearbeitungen führen und Verträge mit Dienstleistern (Auftragsbearbeitung) haben. Bussen richten sich gegen verantwortliche Personen – Sorgfalt lohnt sich. Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Aktualisiert Juli 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten
Das revDSG stärkt die Rechte der betroffenen Personen und verpflichtet Organisationen zu einem sorgfältigen, transparenten Umgang mit Personendaten. Es gilt unabhängig von der Unternehmensgrösse – auch kleine Betriebe und Gemeinden bearbeiten Personendaten, etwa von Kunden, Mitarbeitenden oder Bürgerinnen und Bürgern.
Häufig fehlt der Überblick, wo überall Personendaten liegen – in E-Mail, Cloud, Fachanwendungen, Excel-Listen. Oft sind Berechtigungen zu grosszügig, Verträge mit Dienstleistern fehlen, oder die Datenschutzerklärung ist veraltet. Auch beim Einsatz von KI-Werkzeugen ist Vorsicht geboten: Es muss klar sein, welche Daten dorthin fliessen.
Angemessener Schutz heisst in der Praxis: aktuelle Systeme, Mehr-Faktor-Anmeldung, sinnvolle Berechtigungen, Backups und geschulte Mitarbeitende. Datenschutz nach revDSG und Cyber Security lassen sich deshalb kaum trennen – wer sicher arbeitet, erfüllt einen grossen Teil der Anforderungen.
Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Daten Sie wo bearbeiten, prüfen Sie Datenschutzerklärung und Dienstleisterverträge, räumen Sie Berechtigungen auf und sorgen Sie für sichere Systeme und Backups. Ein IT-Security-Audit deckt viele der technischen Punkte gleich mit ab. Für die rechtlichen Details ziehen Sie im Zweifel eine Fachperson bei.
Ja. Es gilt für alle, die Personendaten bearbeiten – unabhängig von der Grösse. Für kleinste Unternehmen gibt es beim Bearbeitungsverzeichnis gewisse Erleichterungen.
Eine Übersicht, welche Personendaten Sie wo und wozu bearbeiten. Es hilft auch, den eigenen Datenumgang zu verstehen.
Ja. Wenn ein Dienstleister in Ihrem Auftrag Daten bearbeitet, braucht es eine Auftragsbearbeitungsvereinbarung.
Sehr eng. Angemessener Schutz verlangt sichere Systeme, MFA, Berechtigungen und Backups – wer sicher arbeitet, erfüllt vieles bereits.
Nein. Er gibt eine praxisnahe Orientierung. Für rechtliche Details im Einzelfall ziehen Sie bitte eine Fachperson bei.
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, wie Sie die technischen revDSG-Anforderungen erfüllen – von Berechtigungen bis Backup.