Mit dem AI Act hat die EU als erste Region eine umfassende Regulierung für KI verabschiedet. Dieser Beitrag ordnet ein, was das für Schweizer Betriebe bedeutet.
Was der EU AI Act regelt
Der AI Act teilt KI-Anwendungen in Risikoklassen ein. Einige Anwendungen sind verboten, etwa bestimmte Formen der Bewertung von Personen. Hochrisiko-Anwendungen unterliegen strengen Anforderungen an Dokumentation, Transparenz und Aufsicht. Für viele alltägliche Anwendungen gelten geringere Pflichten, vor allem zur Transparenz.
Gilt der AI Act in der Schweiz?
Die Schweiz ist nicht an EU-Recht gebunden, der AI Act gilt hier nicht direkt. Relevant wird er dennoch, wenn ein Schweizer Betrieb KI-Produkte in der EU anbietet oder KI für Kunden im EU-Raum einsetzt. Dann können die Anforderungen des AI Act zur Anwendung kommen, ähnlich wie bei der DSGVO.
Der Schweizer Weg
Die Schweiz verfolgt einen eigenen Ansatz und stützt sich zunächst auf bestehendes Recht, etwa das revidierte Datenschutzgesetz. Wie sich die Regulierung entwickelt, ist im Fluss. Wer den AI Act im Original nachlesen möchte, findet die Informationen der Europäischen Kommission zur KI-Verordnung der EU.
Was Betriebe jetzt tun können
Sinnvoll ist, die eigenen KI-Anwendungen zu erfassen und ihr Risiko einzuschätzen. Wer in der EU tätig ist, sollte die Anforderungen früh prüfen. Eine klare KI-Strategie und Governance hilft, den Überblick zu behalten, unabhängig von der genauen Rechtslage.
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