Cyber-Security-Beratung ist nicht der Verkauf von Werkzeugen. Sie beantwortet drei Fragen: Was kann uns realistisch treffen, was würde es kosten – und was tun wir zuerst.
Kostenloses Erstgespräch
Risiken einschätzen, Massnahmen ordnen, Notfall vorbereiten
Cyber-Security-Beratung ist nicht der Verkauf von Werkzeugen. Sie beantwortet drei Fragen: Was kann uns realistisch treffen, was würde es kosten – und was tun wir zuerst.
In einer Cyber-Security-Beratung nehmen wir Ihre Umgebung auf, benennen die realistischen Bedrohungen für Ihren Betrieb, prüfen die vorhandenen Schutzmassnahmen und leiten daraus eine Reihenfolge ab – von der geprüften Datensicherung über Zwei-Faktor bis zum Notfallplan. Ergebnis ist ein Bericht mit Massnahmen, Aufwand und Priorität, verständlich für die Geschäftsleitung.
Der Unterschied zeigt sich an drei Stellen im Gespräch.
Alles ist irgendwie möglich. Interessant ist, was in einem Betrieb Ihrer Grösse und Branche tatsächlich vorkommt – und was das im Ernstfall kostet.
Eine Liste mit vierzig Massnahmen ist keine Hilfe. Nützlich ist die Antwort auf die Frage: Was machen wir in den nächsten drei Monaten mit dem vorhandenen Budget?
In den meisten Betrieben ist mehr vorhanden als vermutet – nur falsch eingerichtet. Das zu korrigieren kostet weniger als jede Neuanschaffung.
Eine Cyber-Security-Beratung betrachtet drei Ebenen: die Technik (Sicherung, Updates, Firewall, Anmeldeverfahren, Endgeräte), die Organisation (Berechtigungen, Prozesse bei Ein- und Austritt, Umgang mit Vorfällen) und die Menschen (Erkennen von Phishing, Meldekultur, Schulung).
Am Ende steht kein Prüfbericht mit Punktzahl, sondern eine Reihenfolge: Was verhindert einen Totalverlust, was schliesst die häufigsten Einbruchswege, was ist Feinschliff. Dazu ein Notfallplan, der festhält, wer im Ernstfall was tut – denn im Ernstfall ist keine Zeit, das zu klären.
Ein bis zwei Wochen, ein Bericht, den auch die Geschäftsleitung liest.
Systeme, Sicherung, Zugänge, Berechtigungen, Abläufe – und ein Gespräch mit den Menschen, die täglich damit arbeiten.
Welche Angriffswege sind für Ihren Betrieb wahrscheinlich, welcher Schaden entstünde, wie lange stünde der Betrieb still.
Massnahmen mit Aufwand und Wirkung, gegliedert nach sofort, kurzfristig und später – plus Notfallplan.
Sechs Bereiche, in denen sich in KMU die meisten Lücken finden.
Drei Formate, die oft verwechselt werden.
| Beratung | Security-Audit | Penetrationstest | |
|---|---|---|---|
| Frage | Was tun wir zuerst? | Erfüllen wir die Vorgaben? | Kommt jemand rein? |
| Ergebnis | Priorisierter Massnahmenplan | Prüfbericht mit Abweichungen | Bericht über gefundene Schwachstellen |
| Aufwand | Ein bis zwei Wochen | Nach Umfang | Nach Umfang, meist höher |
| Sinnvoll wenn | Sie wissen nicht, wo anfangen | Eine Vorgabe oder Revision es verlangt | Die Grundlagen bereits stehen |
| Für KMU | Fast immer der richtige Start | Bei Branchenauflagen | Selten zuerst sinnvoll |
Was Sie am Ende in der Hand haben.
Sie wissen, dass etwas passieren müsste, aber nicht, wo anfangen. Genau dafür ist die Reihenfolge da.
Nachvollziehbarkeit und Meldewege sind vorgeschrieben. Wir bringen beides in eine Form, die im Ernstfall trägt.
Unser Sitz ist an der Sihleggstrasse in Wollerau, im Bezirk Höfe. Von dort betreuen wir Betriebe in der ganzen Region: Pfäffikon SZ, Freienbach, Richterswil, Wädenswil, Einsiedeln, Lachen und die March, dazu die Stadt Zürich in rund 25 und den Kanton Zug in rund 30 Minuten. Die meisten Anliegen erledigen wir ohnehin per Fernwartung – die Nähe zählt dort, wo jemand vorbeikommen muss.
Sie wird nach Aufwand abgerechnet; für ein KMU umfasst eine Aufnahme mit Bericht meist ein bis zwei Wochen Durchlaufzeit und wenige Tage Arbeit. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Die Beratung fragt: Was tun wir zuerst? Das Audit prüft gegen Vorgaben und hält Abweichungen fest. Für KMU ohne Branchenauflagen ist die Beratung meist der sinnvollere Start.
Meistens erst später. Ein Test zeigt Schwachstellen – wenn die Grundlagen wie Sicherung, Updates und Zwei-Faktor noch fehlen, kennen Sie das Ergebnis vorher.
Sicherungen, die laufen, aber nie zurückgespielt wurden – und Zugänge von Personen, die den Betrieb längst verlassen haben.
Ein bis zwei Wochen von der Aufnahme bis zum Bericht, abhängig von Grösse und Verfügbarkeit der Unterlagen.
Ja. Er hält schriftlich fest, wer entscheidet, wer informiert wird, wie wiederhergestellt wird und in welcher Reihenfolge – inklusive Meldepflichten nach revDSG.
Auf Wunsch ja. Der Bericht ist aber so geschrieben, dass ihn auch ein anderer Dienstleister umsetzen kann.
Ja. Dann steht zuerst die Wiederherstellung im Vordergrund, danach die Frage, wie es dazu kam und was das für die künftigen Massnahmen bedeutet.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob eine Aufnahme sinnvoll ist – und was sie bei Ihnen umfassen würde.